Allgemeine Geschäftsbedingungen der DocuServe Vertriebs-GmbH

§1 Allgemeine Bedingungen
  • Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen der Firma Docuserve, nachfolgend Docuserve genannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert und ausgeschlossen werden. Sie gelten auch für Folgegeschäfte auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf verwiesen wird. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Docuserve schriftlich bestätigt werden.
  • Für Miet-/Test-Verträge gelten ergänzend die spezifischen Installationsleistungen und analoge Leistungen von Docuserve erfolgen nach der Vereinbarung gemäß Formular „Zusatzvereinbarung Installation„.
  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Die Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  • Für den Kauf von Produkten gilt insbesondere. Die Verantwortung für Auswahl und Nutzung der Produkte liegt beim
  • Neue Produkte werden aus fabrikneuen Teilen hergestellt, unter Verwendung neuer bzw. neuwertiger Teile, die wiederaufgearbeitet worden sind und in ihrer technischen Spezifikation und Leistungsfähigkeit fabrikneuen Teilen entsprechen Überholte Produkte sind überprüft, und soweit notwendig so repariert und getestet, dass sie gut funktionieren. Überholte Produkte sind als solche im Vertrag gekennzeichnet.
  • Bei Kauf aus Miete sowie bei ausdrücklicher Bezeichnung als „Gebrauchtgerät“ sind die Produkte nicht überholt.
§2 Vertragsabschluss, Lieferung, Rücklieferung
  • Entsprechend den Wünschen des Kunden plant Docuderve die Lieferung der Aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen kann der Kunde gegenüber dem Docuserve nur Ansprüche herleiten, wenn solche Liefertermine von Docuserve ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, sind Fristen bzw. Termine erneut zu vereinbaren.
  • Der Kunde ist auch zur Annahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es der vorherigen Zustimmung bedarf.
  • Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhal- tung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er Docuserve durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass Docuserve einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
  • Höhere Gewalt oder andere unvorsehbare Hindernisse, wie z.B. Streik, Verkehrsstörungen oder Liefersperre seitens des Herstellers befreien Docuserve für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Docuserve kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
  • Die Lieferungen und Leistungen von Docuserve gelten im Systemgeschäft mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit dem Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.
  • Der Rücktransport eines in Zahlung genommenen Gerätes erfolgt durch Docuserve zu Lasten des Kunden. Der Kunde versichert hiermit, dass die zur Inzahlungnahme vorgesehenen Produkte unbelastet und frei von Rechten Dritter im Eigentum des Kunden stehen, bzw. dass sie spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe an die Docuserve von evtl. noch bestehenden Belastungen oder Rechten Dritter befreit
§3 Preise
  • Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Docuserve zzgl. Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht Bei Lieferterminen, die später als 4 Wochen nach Bestellung liegen, gelten unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise bzw. die Preise der Zulieferanten. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
  • Die Transportkosten gehen gemäß der jeweils gültigen „Preisliste Transportkostenpauschalen“ von Xerox zu Lasten des Kunden. Soweit der Aufstellungsort nur unter besonderen Aufwand zu erreichen ist, trägt der Kunde die damit verbundenen
§4 Eigentum
  • Docuserve behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange noch Forderungen aus den gegenwärtige und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zu- Der Kunde ist berechtigt, über im Eigentum von Docuserve stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt.
  • Bei der Verarbeitung der Ware von Docuserve durch den Kunde gilt Docuserve als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt Docuserve Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Waren zu den anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung der Ware von Docuserve mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Verhältnis an Docuserve über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Fall als Verwahrer.
  • Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen Docuserve Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von Docuserve an der verkauften Vermieteten Ware zurSicherung an Docuserve ab. Auf verlangen von Docuserve hat der Kunde alle erforderliche Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von Docuserve stehenden Waren über den Standort der vermieteten Waren und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an Docuserve abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
  • Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen, sind Docuserve unverzüglich schriftlich Im Falle der Pfändung ist Docuserve das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen.
  • Werden Zahlungen vom Kunden nicht vereinbarungsgemäß geleistet so ist die Docuserve unbeschadet übriger Rechte berechtigt, das Gerät 5 Tage nach vorheriger schriftlicher Ansage in Besitz zu nehmen und aus den Räumen des Kunden zu Die Rücknahme des Gerätes bedeutet kein stillschweigende Auflösung des Kaufvertrages. Docuserve wird dem Kunden im Falle der vollständigen Zahlung des Kaufpreises ein gleichwertiges Produkt desselben Typs übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf das zurückgegebene Produkt.
§5 Gefahrenübergang
  • Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Verkäufe über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  • Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen.
§6 Haftung
  • Docuserve haftet nach Gesetz und Vertrag, jedoch nur mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden be- schränkt ist. Gegenüber Unternehmern haftet Docuserve bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
  • Für alle Schäden außerhalb des Systems, sowie für alle mittelbaren Schäden (z.B. Vermögensschäden) haftet Docuserve nur im Rahmen seines Versicherungsschutzes, dessen Umfang auf Anfrage mitgeteilt wird.
§7 Gewährleistung
  • Docuserve haftet bei Mängeln der Produkte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Dauer von einem Jahr ab Übergabe der Sache an den Käufer. Im Fall von Mängeln der Produkte kann der Kunde von Docuserve Nacherfüllung verlangen, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestehen Durch den Austausch von Teilen treten keine neue Gewährleistungspflichten in Kraft. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Produkte oder der Nacherfüllung bestehen nur im Rahmen von §6.
  • Die vereinbarte Beschaffenheit der Produkte ergibt sich aus dem Vertragsinhalt sowie vom Hersteller zu den Produkten herausgegebenen Spezifikationen und
  • Von der Gewährleistung nicht umfasst sind alle durch den Betrieb des Gerätes verursachten Verschleißreparaturen und Wartungsarbeiten (wie z. B.: Ersatz von xerografischen Trom- meln/Bänder, Bürsten, Entwickler, Filter, Reinigungsfilzen, Abstreifwischer, Fixieröl, Reinigungsrollen und Korotron- Drähten etc.). Dasselbe gilt für sämtliche Reinigungsarbeiten, Justagen und Serviceleistungen.
  • Gewährleistungsarbeiten werden während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr bis I5.30 Uhr) durchgeführt. Vom Rücktritt ausgeschlossen sind generell Produkte, die auf speziellen Kundenwunsch beschafft worden sind.
  • Im Falle des Kaufs gebrauchter Produkte (einschließlich der käuflichen Übernahme aus Miete oder Leasing) werden die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche
  • Ansprüche aus Mängelhaftung entfallen falls aufgetretene Mängel auf Umstände zurückzuführen sind, die Docuserve nicht zu vertreten hat. Insbesondere wenn der Kunde in der Bedienungsanleitung nicht vorgesehene Eingriffe am Produkt vornimmt oder die Nacherfüllung infolge von Änderungen an den Produkten, sowie der Verbindung mit von Docuserve nicht gelieferten Produkten erschwert wird oder bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten
  • Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenüberganges liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung wegen des Fehlen zugesicherter Eigenschaften festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich spätestens 6 Monate nach dem Erhalt mitzuteilen
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle der Ware beigefügten Servicemöglichkeiten (Hotline, etc.) zu nutzen, um eine schnelle Hilfestellung und Klärung herbeizuführen. Die Haftung ist auf den Kaufpreis beschränkt.
  • Bei Produkten unserer Lieferanten (u.a. Xerox, Docuware, Distributoren) beschränkt sich unsere Haftung auf deren Gewährleistung
  • Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel beste- Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im Übrigen.
  • §8 Installation
  • Der Kunde verpflichtet sich, die in den Installationsbedingungen angegebenen Voraussetzungen, wie insbesondere die Arbeits- und Sicherheitsabstände, die erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie die ggf. erforderlichen bautechnischen Veränderungen (insbesondere bei Installation großer Geräte die erforderliche Be- und Entlüftung und die notwendige Bodenbelastbarkeit) bis zum Ablauf der gewünschten Lieferfrist auf eigene Kosten herzustellen; ferner die Transportwege zu gewährleisten.
  • Die Produkte sind betriebsbereit, wenn die vorgesehenen Funktionstests erfolgreich durchgeführt Die Leistung gelten als abgenommen, wenn das betreffende Gerät den entsprechenden Test-Druck bzw. Scan gemacht hat.
§9 Betriebssystem, Diagnosesoftware
  • Die Lizenz für die mit den Produkten verkaufte Betriebssystem-Software hat technisch eine Laufzeit von einem Jahr und wird jeweils zum Ablauf eines Jahres für das folgende Jahr kostenfrei
  • Eigentum an etwa auf den Produkten installierter Diagnose- Software wird nicht übertragen. Eine Lizenz für die Nutzung der Diagnose-Software für Xerox-Geräte wird nur im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Wartungsvertrags mit der Xerox GmbH oder Docuserve für das entsprechende Xerox-Gerät und nur für dessen Dauer erteilt. Sofern ein solcher Vertrag nicht besteht, behält sich die Xerox GmbH das Recht vor, die Diagnose-Software jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszutauschen oder außer Funktion zu Die Xerox GmbH weist auf die Möglichkeit hin, eine Lizenz für die Diagnose-Software gesondert zu erwerben.
§10 Weiterverkauf
  • Ein Weiterverkauf der Produkte durch den Kunden darf nur unter der Bedingung erfolgen, dass der Käufer die Geltung dieser Geschäftsbedingungen anerkennt. Im Falle des Weiterverkaufs ist der Kunde verpflichtet, Docuserve den Namen und die Anschrift des Käufers mitzuteilen.
§11 Sonstige Bestimmungen
  • Der Kunde hält sich an unser Vertragsangebot für die Dauer von 4 Wochen ab seiner Unterschriftsleistung
  • Der Vertrag wird erst mit Unterzeichnung durch ,Docuserve Abänderungen auf dem Vertragsformular oder mündlichen Nebenabreden – auch solche vor Vertragsabschluss
  • haben keine Rechtswirksamkeit. Abänderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so weit umzudeuten oder zu ergänzen, bis der mit der ungültigen Bestimmung verfolgte Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.
  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten bei Docuserve gespeichert
  • Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist Augsburg.

Wichtiger Hinweis:

Wartungs- und Gewährleistungsarbeiten werden von der Xerox GmbH bzw. von Docuserve nur in Deutschland erbracht.

Der Abschluss eines Wartungsvertrages kann im Falle eines späteren Vertragsabschlusses von der Xerox GmbH bzw. von Docuserve von einer für den Kunden kostenpflichtigen Überholung des Produktes abhängig gemacht oder unter Angabe von Gründen abgelehnt werden.